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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Zwar kann aus der Tatsache der nicht ordnungsgemäßen Verwahrung einer Waffe allein noch nicht auf eine missbräuchliche Verwendung geschlossen werden (vgl das hg Erkenntnis vom 27. September 2001, Zl 2001/20/0433), doch steht dies einer Berücksichtigung der (nicht sorgfältigen) Aufbewahrung von Waffen als eine "bestimmte Tatsache" im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X10Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016