RS Vwgh 2006/2/28 2005/03/0206

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2006
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Bei der nach § 12 WaffG vorzunehmenden Prognoseentscheidung ist die Berücksichtigung bereits länger zurückliegender, den Bf betreffender waffenrechtlicher Bescheide zulässig, zumal es sich dabei gerade um Tatsachen handeln kann, die auf einen möglichen Missbrauch von Waffen hinweisen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X02

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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