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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Bei der nach § 12 WaffG vorzunehmenden Prognoseentscheidung ist die Berücksichtigung bereits länger zurückliegender, den Bf betreffender waffenrechtlicher Bescheide zulässig, zumal es sich dabei gerade um Tatsachen handeln kann, die auf einen möglichen Missbrauch von Waffen hinweisen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X02Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016