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L82000 BauordnungNorm
ABGB §828;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/05/0203 E 29. November 1988 RS 2(Hier ohne den letzten Halbsatz und mit dem Zusatz: Der Auftrag kann rechtens auch an einzelne Miteigentümer ergehen, kann in diesem Fall aber nicht vollstreckt werden).Stammrechtssatz
Dass eine Vollstreckung hinsichtlich einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft nur dann in Betracht kommt, wenn der Beseitigungsauftrag sich gegen alle Miteigentümer richtet, bedeutet nicht, dass dieser Beseitigungsauftrag in einem einheitlichen Bescheid ergehen muss, weshalb auch die Rechtskraft jedem Miteigentümer gegenüber zu einem anderen Zeitpunkt eintreten kann.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004060068.X01Im RIS seit
12.04.2006Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009