Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Bei der nach § 12 WaffG vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ist das medizinische Sachverständigengutachten - in dem der medizinische Sachverständige die Möglichkeit einer Gefährdung bei einem "Rückfall in frühere Trinkgewohnheiten" nicht ausgeschlossen und zur Abklärung, ob eine nachhaltige Alkoholabstinenz gegeben ist, einen längeren Beobachtungszeitraum von mindestens zwölf Monaten als erforderlich erachtet hat - durchaus geeignet, in Verbindung mit dem Vorliegen weiterer bestimmter Tatsachen im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG - auffallend sorglose Verwahrung und dadurch Gefährdung insbesondere des minderjährigen Sohnes des Bf sowie Besitz einer verbotenen Waffe - die Annahme zu rechtfertigen, dass der Bf durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X06Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016