RS Vwgh 2006/2/28 2005/03/0206

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Ein langjährig bestehender Alkoholmissbrauch, eine auffallend sorglose Verwahrung von Waffen und Munition, die Ermöglichung des Zugriffs durch den minderjährigen Sohn sowie der unbefugte Besitz einer verbotenen Waffe und verbotener Munition stellen bestimmte Tatsachen im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG dar, die in ihrer Gesamtheit die Annahme rechtfertigten, der Bf könnte durch missbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X12

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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