RS Vwgh 2006/2/28 2005/03/0055

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwRallg;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/03/0052 E 28. Februar 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Missbräuchliche Verwendung iSd § 12 Abs. 1 WaffG ist ein gesetz- oder zweckwidriger Gebrauch von Waffen und kann auch auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt beruhen (vgl die bei Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, S 71 zitierte hg Judikatur).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030055.X01

Im RIS seit

23.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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