RS VwGH Erkenntnis 2006/02/28 2005/03/0052

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Rechtssatz

Missbräuchliche Verwendung iSd § 12 Abs. 1 WaffG ist ein gesetz- oder zweckwidriger Gebrauch von Waffen und kann auch auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt beruhen (vgl die bei Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, S 71 zitierte hg Judikatur).

Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Im RIS seit
23.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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