Missbräuchliche Verwendung iSd § 12 Abs. 1 WaffG ist ein gesetz- oder zweckwidriger Gebrauch von Waffen und kann auch auf der Außerachtlassung der im Umgang mit Waffen gebotenen Sorgfalt beruhen (vgl die bei Hauer/Keplinger, Waffengesetz 1996, S 71 zitierte hg Judikatur).