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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Alkoholisierung eine bestimmte Tatsache iSd § 12 Abs. 1 WaffG darstellt, kommt es auf den genauen Grad der Alkoholisierung nicht an und ist eine Messung des Alkoholgehaltes der Atemluft daher nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X11Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016