RS Vwgh 2006/2/28 2005/06/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2006
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §140 idF 1989/162;
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
GehG 1956 §21 idF 2003/I/130;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass eine Subsidiarität des hier geltend gemachten Anspruches des Beamten auf Ersatz von Studienkosten aus dem Titel des Auslandsaufenthaltszuschusses gemäß § 21 GehG 1956 für seine Tochter im Verhältnis zum Unterhaltsanspruch jedenfalls im Beschwerdefall nicht gegeben ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060120.X01

Im RIS seit

03.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten