RS Vwgh 2006/2/28 2005/03/0052

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Veröffentlicht am 28.02.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1;
WaffG 1996 §12 Abs1;
WaffG 1996 §30 Abs1;
WaffG 1996 §58 Abs1;
WaffG 1996 §62 Abs1;

Rechtssatz

Im Rahmen der nach § 12 Abs 1 WaffG zu erstellenden Prognose sind die näheren Umstände des Erwerbes nicht völlig unerheblich. [Hier:

Dies kommt nicht nur hinsichtlich der (nunmehr meldepflichtigen) Langwaffen, sondern auch hinsichtlich der verbotenen Waffen (zwei Schlagringe und zwei Stahlruten) zum Tragen: Diese (im Tresor verwahrten Waffen) hat der Bf seinem Vorbringen nach im Erbwege erworben.]

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030052.X05

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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