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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/02/0002 E 9. April 1987 RS 1(hier: erster Satz)Stammrechtssatz
Ist das von der Partei im Beweisantrag genannte Beweisthema unbestimmt, so ist in der Unterlassung der diesbezüglichen Beweisaufnahme kein Verfahrensmangel gelegen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist es dem Bfr verwehrt, diesbezüglich konkretere Ausführungen mit Erfolg vorzubringen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des BeweisantragesSachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt VerfahrensmängelVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragBeweismittelBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Beweisaufnahme durch den VwGHAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030206.X07Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
23.09.2016