RS Vwgh 2006/3/2 2002/15/0017

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Veröffentlicht am 02.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;
BAO §303 Abs1 litb;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084

Rechtssatz

Soweit die Behörde einen Zurücknahmebescheid erlassen hat, ist davon auszugehen, dass ein solcher Bescheid jedenfalls dann rechtwidrig ist, wenn kein Mangel vorlag (Hinweis Ritz, BAO, 3. Aufl., § 275, Tz 20).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150017.X06

Im RIS seit

04.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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