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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1002;Rechtssatz
Geht es um die Rechnung eines Einzelunternehmens, kommt für die Rechnungsausstellung zunächst der Einzelunternehmer selbst in Betracht, daneben Personen, die von ihm zur Rechnungslegung für das Einzelunternehmen bevollmächtigt sind. Diese anderen Personen müssen im Einverständnis mit dem Einzelunternehmer handeln, soll eine ausgestellte Rechnung dem Einzelunternehmen zuzurechnen sein (Hinweis E 22. Dezember 2004, 2001/15/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150022.X02Im RIS seit
04.04.2006