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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg.cit. erfüllt. Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 leg.cit. anzusehen und fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (Hinweis E 26. Juni 2001, 2001/14/0023; E 22. Februar 2000, 99/14/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150022.X03Im RIS seit
04.04.2006