RS Vwgh 2006/3/2 2006/15/0022

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Veröffentlicht am 02.03.2006
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1;
UStG 1994 §11 Abs14;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg.cit. erfüllt. Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 leg.cit. anzusehen und fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (Hinweis E 26. Juni 2001, 2001/14/0023; E 22. Februar 2000, 99/14/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150022.X03

Im RIS seit

04.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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