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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0083 2004/15/0085 2004/15/0084Rechtssatz
Wenn die Behörde Ermittlungen ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen vorzunehmen hatte und sich das Ergebnis dieser Ermittlungen im Nachhinein auf Grund der Erhebungen des Abgabepflichtigen auf Grund der ihm bereits im abgeschlossenen Verfahren bekannt gewesenen Umstände als nicht richtig erweisen sollte, rechtfertigt dies nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150017.X04Im RIS seit
04.04.2006Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010