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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/18/0210 E 15. März 2006Rechtssatz
Für die Beurteilung eines Drittstaatsangehörigen als (selbständige) Schlüsselkraft stellt das FrG 1997 auf das AuslBG (und nicht auf das GmbH-Gesetz) ab (vgl. § 18 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 1a, § 89 Abs. 1a FrG 1997). Daher ist die selbständige Tätigkeit des Fremden nach den Kriterien des AuslBG, und nicht nach jenen des GmbH-Rechtes zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005180209.X02Im RIS seit
10.04.2006