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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/05/0183Rechtssatz
Ist mit rechtskräftigem Abteilungsbescheid die Verpflichtung zur Übertragung und Übergabe der zu den Verkehrsflächen entfallenden Grundteile auferlegt und lediglich der Zeitpunkt der Verpflichtung zur Übergabe (die Fälligkeit dieser Verpflichtung) von einem besonderen Auftrag der Behörde abhängig, so kann die Fälligstellung nicht unter Hinweis auf das Fehlen einer Übertragungsverpflichtung bekämpft werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 5. Juni 1973, Zl. 0893/72, VwSlg 8423 A/1973).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050182.X06Im RIS seit
20.04.2006Zuletzt aktualisiert am
16.01.2012