RS Vwgh 2006/3/17 2006/05/0020

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Veröffentlicht am 17.03.2006
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §3 Abs7;
UVPG 2000 §39 Abs1;
UVPG 2000 §39 Abs2;

Rechtssatz

Das Feststellungsverfahren gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G 2000 dient insbesondere auch zur Lösung von Kompetenzkonflikten zwischen verschiedenen (Genehmigungs)-Behörden (vgl. hiezu Köhler/Schwarzer, Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Rz. 15 zu § 3), im Beschwerdefall also der Klärung der Frage, ob die Baubehörde oder die Umweltbehörde für das vorliegende Verfahren weiterhin zur Entscheidung zuständig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006050020.X03

Im RIS seit

19.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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