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57/03 PensionskassenrechtNorm
BPG 1990 §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Das BPG geht (ebenso wie das PKG) grundsätzlich von einer (im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldeten) Beitragspflicht des Arbeitgebers zur Pensionskasse aus. Demzufolge regelt auch § 3 Abs. 1 Z 2 BPG (nur) die Höhe der vom Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge. Diese sind im Falle beitragsorientierter Vereinbarungen (zum Unterschied von leistungsorientierten Zusagen) betragsmäßig oder in fester Relation zu laufenden Entgelten oder Entgeltbestandteilen festzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005170239.X01Im RIS seit
05.07.2006