RS Vwgh 2006/3/21 2003/01/0596

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Veröffentlicht am 21.03.2006
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Index

41/01 Sicherheitsrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

SMG 1997 §28;
SPG 1991 §16 Abs2;
SPG 1991 §2 Abs2;
SPG 1991 §21 Abs2;
SPG 1991 §3;
SPG 1991 §88 Abs2;

Rechtssatz

Nach den Behauptungen des von der Amtshandlung Betroffenen ist diesem im Zuge der Amtshandlung ua. - unter Verwendung diverser Schimpfwörter - vorgeworfen worden, er müsse ein "Drogenhändler" sein. Die damit im Zusammenhang stehende Untersuchung des von ihm gelenkten Fahrzeugs könnte sich davon ausgehend objektiv betrachtet nicht auf das Auffinden und Sicherstellen von Suchtgift beschränkt haben, das (bloß) dem eigenen Gebrauch des von der Amtshandlung Betroffenen diene. Von daher wäre das Tätigwerden der Beamten nach den Behauptungen des Betroffenen jedenfalls auch darauf gerichtet gewesen, einen - von ihnen vermuteten - gefährlichen Angriff des Betroffenen (insbesondere in Richtung § 28 SMG) zu beenden, was als Maßnahme der Gefahrenabwehr der Sicherheitspolizei zuzuordnen wäre (zu einem vergleichbaren Fall siehe das hg. Erkenntnis vom 8. März 1999, Zl. 98/01/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003010596.X03

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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