RS Vwgh 2006/3/21 2005/11/0153

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Veröffentlicht am 21.03.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs1 Z2;
FSG 1997 §7 Abs2;
FSG 1997 §7 Abs3;
SMG 1997 §28 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der in Frankreich zu zwei Jahren Haft wegen versuchten Schmuggelns von 203,5 kg Cannabiskraut verurteilt wurde, werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach 41 Monaten - gerechnet ab Begehung der Tat - wiedererlangen, sich als verfehlt erweist. Das vom Bf begangene Verbrechen bezog sich ausschließlich auf Cannabiskraut und wurde der Bf erstmals straffällig. Darüber hinaus wurde vom französischen Berufungsgericht dem Antrag des Bf auf Bewilligung einer Aussetzung des Strafrests auf Bewährung stattgegeben, sodass er nach Verbüßung einer Haftstrafe von rund 16 Monaten bedingt entlassen wurde.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005110153.X02

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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