Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FSG 1997 §24 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der in Frankreich zu zwei Jahren Haft wegen versuchten Schmuggelns von 203,5 kg Cannabiskraut verurteilt wurde, werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach 41 Monaten - gerechnet ab Begehung der Tat - wiedererlangen, sich als verfehlt erweist. Das vom Bf begangene Verbrechen bezog sich ausschließlich auf Cannabiskraut und wurde der Bf erstmals straffällig. Darüber hinaus wurde vom französischen Berufungsgericht dem Antrag des Bf auf Bewilligung einer Aussetzung des Strafrests auf Bewährung stattgegeben, sodass er nach Verbüßung einer Haftstrafe von rund 16 Monaten bedingt entlassen wurde.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005110153.X02Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008