RS Vwgh 2006/3/22 2006/13/0001

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Veröffentlicht am 22.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §243;
BAO §273 Abs1 lita;

Rechtssatz

Unzulässig ist eine Berufung, die sich gegen eine Erledigung ohne Bescheidqualität richtet, weil nur Bescheide mit Berufung anfechtbar sind (siehe die bei Ritz, BAO3, § 273 Tz 6f angeführten Nachweise).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006130001.X01

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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