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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §7 Abs1 idF 1996/756;Rechtssatz
Ein subjektives Moment, ob für den Exporteur die Fälschungen der "Ausfuhrnachweise U 34" als solche erkennbar gewesen wären, hat bei der Prüfung außer Betracht zu bleiben, ob der lediglich objektive Merkmale aufweisende, in § 7 Abs. 1 und 2 UStG 1994 normierte Tatbestand erfüllt ist, welcher die Steuerfreiheit als Rechtsfolge nach sich zieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130164.X01Im RIS seit
28.04.2006