RS Vwgh 2006/3/22 2001/13/0289

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Veröffentlicht am 22.03.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4;

Rechtssatz

Als Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert anzusehen, die durch den Betrieb veranlasst sind (siehe etwa auch Doralt, EStG7, § 4 Tz 221, mit den dort angeführten weiteren Nachweisen, ebenso wie das hg. Erkenntnis vom 14. Dezember 1993, 90/14/0034, sowie Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte2, 313, und Schögl, EU-Subventionen für die Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich steuerpflichtig, aber abpauschaliert, in RdW 1995/12, 485).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130289.X02

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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