RS Vwgh 2006/3/24 AW 2006/08/0001

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Veröffentlicht am 24.03.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versicherungspflicht nach dem ASVG und dem AlVG - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass der Erstmitbeteiligte in näher genannten Zeiträumen als Landarbeiter bei der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG und § 1 Abs. 1 lit. a AlVG unterlegen ist. Einer gegen einen solchen Bescheid gerichteten Beschwerde kann im Prinzip aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (Hinweis B 8. April 1999, AW 98/08/0090).

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete ASVG Besondere Rechtsgebiete Diverses Entscheidung über den Anspruch Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006080001.A01

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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