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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §71;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer wurde dadurch, dass die Behörden § 71 AVG angewendet haben und nicht § 27 Abs. 3 Stmk. BauG, nicht in Rechten verletzt. § 27 Abs. 3 Stmk. BauG enthält eine dem § 71 AVG nachgebildete Regelung für Personen, die nach § 27 Abs. 1 Stmk. BauG die Parteistellung bereits verloren haben (Hinweis E vom 25. Juni 1999, Zl. 97/06/0194). An derartige Anträge sind dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie für Wiedereinsetzungsanträge gelten.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060308.X02Im RIS seit
26.04.2006