Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §105 Abs1;Rechtssatz
Wiederholt aggressives Verhalten ist als für die Prognose nach § 12 Abs 1 WaffG relevant zu erachten, selbst wenn dabei vom Betroffenen keine Waffen verwendet wurden (vgl die hg Erkenntnisse vom 8. Juni 2005, Zl 2005/03/0012, und vom 26. Februar 2002, Zl 2000/20/0076). (Hier: Wird vom Betroffenen eine Waffe tatsächlich schon missbräuchlich, nämlich als Mittel zur gefährlichen Drohung und Nötigung, verwendet und dabei sogar ein Schuss in Richtung des Gegners abgefeuert, kann der Beurteilung, ein solches Verhalten indiziere eine Gefährdungsprognose im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG, nicht entgegen getreten werden.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006030026.X01Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016