RS Vwgh 2006/3/28 2005/03/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Da der Bf - in Umgehung bzw unter Missachtung des gegen ihn verhängten Waffenverbotes - die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an seine Mutter (mit-)veranlasst hat, um weiterhin Zugang zu Waffen zu haben, liegt ein Sachverhalt vor, der - im Hinblick auf die Gefahr einer Überlassung von Schusswaffen an nicht zu deren Besitz berechtigte Menschen - an der waffenrechtlichen Verlässlichkeit des Bf zweifeln lässt. Der Bf hat aufgrund dieser Vorgangsweise nicht nur selbst unbefugt Waffen besessen, sondern auch seine Mutter dazu bestimmt, ihm verbotswidrig - Zugang zu Waffen zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005030056.X03

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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