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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §25 Abs3;Rechtssatz
Da der Bf - in Umgehung bzw unter Missachtung des gegen ihn verhängten Waffenverbotes - die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an seine Mutter (mit-)veranlasst hat, um weiterhin Zugang zu Waffen zu haben, liegt ein Sachverhalt vor, der - im Hinblick auf die Gefahr einer Überlassung von Schusswaffen an nicht zu deren Besitz berechtigte Menschen - an der waffenrechtlichen Verlässlichkeit des Bf zweifeln lässt. Der Bf hat aufgrund dieser Vorgangsweise nicht nur selbst unbefugt Waffen besessen, sondern auch seine Mutter dazu bestimmt, ihm verbotswidrig - Zugang zu Waffen zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030056.X03Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008