RS Vwgh 2006/3/28 2006/21/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
AVG §68 Abs1;
FrG 1997 §56 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Neubeurteilung der Frage der Zulässigkeit der Abschiebung des Fremden in einen bestimmten Staat ist auf Basis des unverändert gebliebenen Sachverhaltes nicht möglich, wenn ein behördlicher Ausspruch über die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in ein bestimmtes Land in Rechtskraft erwachsen ist (Hinweis E 25. Jänner 2005, 2004/21/0221).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006210007.X02

Im RIS seit

13.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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