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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §8;Rechtssatz
Eine Neubeurteilung der Frage der Zulässigkeit der Abschiebung des Fremden in einen bestimmten Staat ist auf Basis des unverändert gebliebenen Sachverhaltes nicht möglich, wenn ein behördlicher Ausspruch über die Zulässigkeit der Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in ein bestimmtes Land in Rechtskraft erwachsen ist (Hinweis E 25. Jänner 2005, 2004/21/0221).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006210007.X02Im RIS seit
13.06.2006