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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/03/0078 E 19. Dezember 2005 RS 2[Hier zusätzlich: Auch die (unrichtige) Anführung der Bestimmung des Art. 2 Abs. 2 der genannten Verordnung (der im Übrigen keine Verhaltensanordnung für den Fahrer eines Lastkraftwagens enthält, sondern nur die Regelung, dass Ökopunkte für eine anrechnungspflichtige Transitfahrt vom Ökupunkteguthaben des Mitgliedstaats, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, abzuziehen sind) im Spruch des Berufungsbescheids stellt keine Verletzung von Rechten des Beschuldigten dar.]Stammrechtssatz
Hinsichtlich des dem Beschuldigten zur Last gelegten Deliktes war die - Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 der Kommission i. d.F. der Verordnung (EG) Nr. 1524/96 der Kommission aufgreifende - Umschreibung des dem Beschuldigten angelasteten Verhaltens im Hinblick auf § 44a Z 1 VStG bereits hinreichend bestimmt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. September 2000, Zl. 2000/03/0199). Wenn die Berufungsbehörde darüber hinausgehend den Spruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch eine geringfügige Ergänzung der Tatumschreibung mit der in Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 1 der zitierten Verordnung konkretisierten Verpflichtung hinsichtlich der Entwertung der Ökopunkte noch verdeutlichte, stand dem weder die Verfolgungsverjährung oder das Verbot der reformatio in peius entgegen noch ist darin eine Auswechslung der Tat oder überhaupt eine Verletzung von Rechten des Beschuldigten zu erkennen.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinMängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peiusSpruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030002.X02Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
29.01.2013