Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Auch Tätlichkeiten ohne Verwendung einer Waffe können auf Grund des dabei zu Tage tretenden Aggressionspotenzials die Annahme einer Gefahrensituation im Sinne des § 12 Abs 1 WaffG rechtfertigen; jedenfalls stellt aber die Bedrohung von Menschen mit einer Waffe ein missbräuchliches Verhalten dar, welches ein Waffenverbot rechtfertigt (vgl etwa zur Bedrohung einer Person mit dem Erschießen die hg Erkenntnisse vom 19. Februar 2004, Zl 2000/20/0377, und vom 6. September 2005, Zl 2005/03/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005030251.X01Im RIS seit
19.04.2006Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008