RS Vwgh 2006/3/28 2002/03/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so kann eine Beiziehung eines technischen Sachverständigen zur Klärung der Funktion des Alkomaten unterbleiben (vgl. das Erkenntnis vom 23. Februar 2001, Zl. 2000/02/0142).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002030220.X02

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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