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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 2Stammrechtssatz
Treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so kann eine Beiziehung eines technischen Sachverständigen zur Klärung der Funktion des Alkomaten unterbleiben (vgl. das Erkenntnis vom 23. Februar 2001, Zl. 2000/02/0142).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030220.X02Im RIS seit
18.04.2006