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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Umstand, dass mit der Novelle des Stmk BauG LGBl. Nr. 78/2003 dem § 26 ein Abs. 4 angefügt wurde, nach welchem die Einwendungen von Nachbarn im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 1 Stmk BauG zu berücksichtigen sind, mit denen Immissionen geltend gemacht werden, die von einer genehmigten benachbarten gewerblichen oder landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betriebsanlage ausgehen und auf das geplante Bauvorhaben einwirken (heranrückende Wohnbebauung), spricht nicht dafür, dass schon vor Erlassung dieser Novelle eine gesetzliche Grundlage für derartige Einwendungen bestanden hätte. Dem Gesetzgeber kann nämlich nicht unterstellt werden, durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2003 insoferne Überflüssiges angeordnet zu haben (Hinweis Hauer/Trippl, Steiermärkisches Baurecht, 4. Auflage 2004, 256).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002060135.X04Im RIS seit
28.04.2006