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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt im Verfahren gemäß § 27 Abs. 3 Tir BauO 2001 auch ein Mitspracherecht zur Voraussetzung zu, ob der Inhaber der Baubewilligung am rechtzeitigen Baubeginn ohne sein Verschulden gehindert gewesen ist.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060279.X04Im RIS seit
26.04.2006