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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28b;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war nicht stattzugeben, weil die antragstellende Partei dem Konkretisierungsgebot im Zeitpunkt der Antragstellung (Hinweis B VS 25. Februar 1981, 2680/80, VwSlg 10381 A/1981) nicht nachgekommen ist. Die im genannten Beschluss angeführten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für behauptete Nachteile im Hinblick auf "Maßnahmen gemäß § 28b AuslBG".
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete StrafenDarlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtBesondere Rechtsgebiete ArbeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006090007.A01Im RIS seit
05.07.2006Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010