RS Vwgh 2006/3/28 AW 2006/09/0007

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Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28b;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war nicht stattzugeben, weil die antragstellende Partei dem Konkretisierungsgebot im Zeitpunkt der Antragstellung (Hinweis B VS 25. Februar 1981, 2680/80, VwSlg 10381 A/1981) nicht nachgekommen ist. Die im genannten Beschluss angeführten Voraussetzungen gelten sinngemäß auch für behauptete Nachteile im Hinblick auf "Maßnahmen gemäß § 28b AuslBG".

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete StrafenDarlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtBesondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006090007.A01

Im RIS seit

05.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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