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L65000 Jagd WildNorm
JagdG OÖ 1964 §38 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Bf hat seine geschiedene Gattin mehrfach (von 1996 bis 2001) mit dem Umbringen bedroht und versucht, gewaltsam in ihre Wohnung einzudringen. Diese Handlungen zeigen ein beträchtliches Aggressionspotential des Bf und damit ein Persönlichkeitsbild, das die vom Oö JagdG geforderte Verlässlichkeit nicht aufweist.
Schlagworte
Jagdkarte Entzug Verhältnis zum StrafrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003030026.X03Im RIS seit
18.04.2006Zuletzt aktualisiert am
01.08.2012