RS Vwgh 2006/3/28 2003/03/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2006
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Index

L65000 Jagd Wild
L65004 Jagd Wild Oberösterreich
24/01 Strafgesetzbuch
25/01 Strafprozess

Norm

JagdG OÖ 1964 §38 Abs1 lita;
JagdG OÖ 1964 §40;
JagdRallg;
StGB §107 Abs1;
StGB §107 Abs2;
StPO 1975 §90a;
StPO 1975 §90b;

Rechtssatz

Der Bf hat seine geschiedene Gattin mehrfach (von 1996 bis 2001) mit dem Umbringen bedroht und versucht, gewaltsam in ihre Wohnung einzudringen. Diese Handlungen zeigen ein beträchtliches Aggressionspotential des Bf und damit ein Persönlichkeitsbild, das die vom Oö JagdG geforderte Verlässlichkeit nicht aufweist.

Schlagworte

Jagdkarte Entzug Verhältnis zum Strafrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003030026.X03

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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