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95/06 ZiviltechnikerNorm
Statut Wohlfahrtseinrichtungen Architekten Ingenieurkonsulenten 2000 §14 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Fähigkeit, als Sachverständiger im Sinne des § 14 Abs. 1 lit. b der Statute der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten 2000 und 2004 tätig zu werden, schließt die "dauernde Berufsunfähigkeit" nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060245.X03Im RIS seit
26.04.2006