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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/14/0115 E 9. Dezember 2004 RS 1Stammrechtssatz
Das nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, für die Erfüllung des Tatbestandes der Einkünfteerzielung nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 entscheidende Merkmal der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers wird bereits durch jede nach außen hin als auf Dauer angelegt erkennbare Tätigkeit hergestellt, mit welcher der Unternehmenszweck der Gesellschaft verwirklicht wird (vgl. nochmals das angeführte Erkenntnis 2003/13/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001140182.X01Im RIS seit
04.05.2006