RS Vwgh 2006/3/29 2004/08/0122

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0248 E 30. September 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Welche Betriebsmittel den "Erwerber" gemäß § 67 Abs 4 ASVG in die Lage versetzen, den Betrieb fortzuführen und somit WESENTLICH sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und hängt im besonderen von Art und Gegenstand des Betriebes ab (mit erläuternden Beispielen und Judikaturhinweisen bzw Literaturhinweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080122.X03

Im RIS seit

05.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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