RS Vwgh 2006/3/29 2003/04/0181

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

L72002 Beschaffung Vergabe Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §56;
BVergG 2002 §175 Abs2;
LVergRG Krnt 2003 §18 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtslage des Kärntner Vergaberechtsschutzgesetzes (K-VergRG) besteht das Rechtschutzbedürfnis eines Beschwerdeführers, dessen Antrag sich im Nachprüfungsverfahren ursprünglich auf die Nichtigerklärung einer Entscheidung des Auftraggebers gerichtet hat, im Fall einer zwischenzeitigen Zuschlagserteilung weiter fort und ist auf Feststellung des im Nachprüfungsverfahren behaupteten Verstoßes durch die Vergabekontrollbehörde gerichtet (Hinweis E vom 1.3.2004, Zl. 2004/04/0012).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003040181.X01

Im RIS seit

08.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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