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L72002 Beschaffung Vergabe KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Rechtslage des Kärntner Vergaberechtsschutzgesetzes (K-VergRG) besteht das Rechtschutzbedürfnis eines Beschwerdeführers, dessen Antrag sich im Nachprüfungsverfahren ursprünglich auf die Nichtigerklärung einer Entscheidung des Auftraggebers gerichtet hat, im Fall einer zwischenzeitigen Zuschlagserteilung weiter fort und ist auf Feststellung des im Nachprüfungsverfahren behaupteten Verstoßes durch die Vergabekontrollbehörde gerichtet (Hinweis E vom 1.3.2004, Zl. 2004/04/0012).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003040181.X01Im RIS seit
08.05.2006Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011