RS Vwgh 2006/3/29 2005/04/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §353;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/04/0130 E 27. Jänner 2006 RS 6

Stammrechtssatz

Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040118.X01

Im RIS seit

03.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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