RS Vwgh 2006/3/29 2005/04/0038

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §56;
BVergG 2002 §51 Z6;
BVergG 2002 §57;
LVergRG Wr 2003 §13 Abs1;
LVergRG Wr 2003 §26;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Beschwerdeführerin ficht mit dem Nachprüfungsantrag die Entscheidung der Auftraggeberin an, die Beschwerdeführerin wegen Verwirklichung eines Ausschlussgrundes nicht zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zuzulassen. Gegenstand der Sachentscheidung ist somit die Frage, ob die Beschwerdeführerin für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens in Frage kommt. Ausgehend von ihrer Rechtsansicht, dass die Beschwerdeführerin wegen Erfüllung des Tatbestandes des § 51 Z. 6 BVergG zu Recht nicht zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen worden sei, hätte die belangte Behörde den Antrag daher abzuweisen und nicht zurückzuweisen gehabt (Hinweis E vom 25.6.2003, Zl. 2001/04/0202).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBesondere RechtsgebieteGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040038.X03

Im RIS seit

03.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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