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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/13/0070 E 25. September 2002 RS 1Stammrechtssatz
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Im Hinblick auf die auch für Sicherstellungsaufträge geltende Begründungspflicht (§ 93 Abs 3 lit a BAO) muss die Begründung der einen Sicherstellungsauftrag bestätigenden Berufungsentscheidung erkennen lassen, welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt wurde und welche Erwägungen im Rahmen der Beweiswürdigung dafür maßgebend waren (Hinweis E 19. März 2002, 97/14/0004).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140045.X01Im RIS seit
04.05.2006