RS Vwgh 2006/3/29 2004/04/0129

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 §2 Abs2;
UVPG 2000 §3a Abs5;
UVPG 2000 §3a Abs6;
UVPG 2000 Anh1 Z19;

Rechtssatz

Normativer Inhalt der Regelung betreffend eine Mindestschwelle von 25 % des Schwellenwertes im Sinne des § 3a Abs. 5 und 6 UVP-G 2000 ist es nicht, eine Aufsplitterung von Änderungsvorhaben auf zahlreiche Einzelanträge mit dem Ziel, das Gesamtvorhaben einer UVP zu entziehen, zuzulassen. Vielmehr geht es darum, Kleinvorhaben von der UVP-Pflicht zu entbinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040129.X03

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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