RS Vwgh 2006/3/29 2005/14/0113

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108e;
EStG 1988 §4;
EStG 1988 §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/14/0107 E 25. Jänner 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen. Die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral (vgl. E 26. Juli 2005, 2002/14/0039, sowie Mayr, Gewinnrealisierung, Manz Verlag, Wien 2001, 142, sowie Zorn, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, RdW 2001, 580).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140113.X02

Im RIS seit

04.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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