RS Vwgh 2006/3/29 2004/14/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §7;

Rechtssatz

Ein entdeckter Bodenschatz, wie etwa ein Schottervorkommen, ist steuerlich ein vom Grundstück getrennt zu betrachtendes Wirtschaftsgut (Hinweis E 2. November 1972, 840/70, VwSlg 4337 F/1972; E 12. Februar 1998, 94/15/0184); dies gilt allerdings, falls noch nicht mit der Verwertung des Bodenschatzes begonnen worden ist, nur dann, wenn dieser abbauwürdig ist und mit seiner Aufschließung zu rechnen ist (Hinweis Werndl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 7 Rn H 9). In einem solchen Fall würde, wenn das den Bodenschatz enthaltende Grundstück veräußert werden sollte, nicht nur für Grund und Boden, sondern auch für den Bodenschatz ein Kaufpreis(anteil) bezahlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004140063.X01

Im RIS seit

04.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten