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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §7;Rechtssatz
Ein entdeckter Bodenschatz, wie etwa ein Schottervorkommen, ist steuerlich ein vom Grundstück getrennt zu betrachtendes Wirtschaftsgut (Hinweis E 2. November 1972, 840/70, VwSlg 4337 F/1972; E 12. Februar 1998, 94/15/0184); dies gilt allerdings, falls noch nicht mit der Verwertung des Bodenschatzes begonnen worden ist, nur dann, wenn dieser abbauwürdig ist und mit seiner Aufschließung zu rechnen ist (Hinweis Werndl, in Kirchhof/Söhn/Mellinghof, EStG, § 7 Rn H 9). In einem solchen Fall würde, wenn das den Bodenschatz enthaltende Grundstück veräußert werden sollte, nicht nur für Grund und Boden, sondern auch für den Bodenschatz ein Kaufpreis(anteil) bezahlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140063.X01Im RIS seit
04.05.2006Zuletzt aktualisiert am
04.10.2016