RS Vwgh 2006/3/29 2004/08/0035

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §33 Abs2;
NotstandshilfeV §2 Abs1;
NotstandshilfeV §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/08/0102 E 7. September 2005 RS 1

Stammrechtssatz

Aus der gesamten rechtlichen Konstruktion der Regelung des § 6 NotstandshilfeV ergibt sich eindeutig, dass die Notlage des Arbeitslosen danach beurteilt werden muss, ob bzw. in welchem Umfang der insbesondere im gemeinsamen Haushalt lebende Angehörige unter Berücksichtigung seines notwendigen Lebensunterhaltes sowie seiner allfälligen Sorgepflichten wirtschaftlich in der Lage ist, auch noch den Arbeitslosen zu unterstützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080035.X01

Im RIS seit

16.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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