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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
DO Wr 1994 §2 Abs1;Rechtssatz
Auch die Aufhebung des Bescheides, mit dem der Beamte vorläufig vom Dienst suspendiert wurde, könnte dem Beamten keinen Anspruch auf Nachzahlung leistungsabhängiger Nebengebühren vermitteln, weil sie nichts an dem Umstand ändern könnte, dass der Beamte während der Dauer seiner vorläufigen Suspendierung mangels Dienstverrichtung keinen Anspruch auf leistungsabhängige Nebengebühren erwerben konnte (Hinweis B 31.5.1990, Zl. 90/09/0040).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090016.X01Im RIS seit
29.05.2006