RS VwGH Erkenntnis 2006/03/30 2002/15/0203

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Veröffentlicht am 30.03.2006
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Rechtssatz

Hatte der Steuerpflichtige Kenntnis davon, dass die auffällig ungewöhnliche Abwicklung der Umsätze einer durch eine andere Person initiierten Lieferantenkette einen Mehrwertsteuerbetrug bezweckte, oder konnte er davon Kenntnis haben, so steht ihm das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu (Hinweis EuGH 12. Jänner 2006, Rs C-354/03, Optigen u.a.).

Gerichtsentscheidung
EuGH 62003J0354 Optigen VORAB
Im RIS seit
17.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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