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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955 Art8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162Rechtssatz
Ausführungen, dass im Beschwerdefall die in Rede stehenden Einkünfte der Abgabepflichtigen unter die Bestimmung des Art. 8 DBA-Deutschland 1954 fallen. (Hier: Die eine Abgabepflichtige war im Streitzeitraum mit 60 %, der andere Abgabepflichtige war mit 40 % an der X. GmbH mit Sitz in Deutschland beteiligt. Die X. GmbH war zu 100 % an der Y. GmbH mit Sitz in Österreich beteiligt.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150098.X05Im RIS seit
17.05.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013