RS Vwgh 2006/3/30 2002/15/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

DBAbk BRD 1955 Art8;
EStG 1988 §22 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162

Rechtssatz

Ausführungen, dass im Beschwerdefall die in Rede stehenden Einkünfte der Abgabepflichtigen unter die Bestimmung des Art. 8 DBA-Deutschland 1954 fallen. (Hier: Die eine Abgabepflichtige war im Streitzeitraum mit 60 %, der andere Abgabepflichtige war mit 40 % an der X. GmbH mit Sitz in Deutschland beteiligt. Die X. GmbH war zu 100 % an der Y. GmbH mit Sitz in Österreich beteiligt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150098.X05

Im RIS seit

17.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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